Es gibt keine Beiträge in dieser Kategorie. Wenn Unterkategorien angezeigt werden, können diese aber Beiträge enthalten.
Unterkategorien
Satzungen und Verordnungen der Gemeinden Allmannshofen, Ehingen, Ellgau, Kühlenthal, Nordendorf, Westendorf sowie für die Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf selbst werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf (Schäfflerstr. 6, 86695 Nordendorf – Zimmer Nr. 1.5, 1. OG) niedergelegt werden und diese Niederlegung über die Internetadresse www.vg-nordendorf.de bekanntgegeben wird.
Soweit eine zusätzliche analoge Form der Bekanntmachung gesetzlich zwingend erforderlich ist, erfolgen Bekanntgaben der Niederlegung auch durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel/Gemeindetafel.
Rechtsgrundlagen:
Art. 17 Abs. 3 Satz 2 Bayerisches Digitalgesetz (BayDiG), Art. 26 Abs. 2 Gemeindeordnung (BayGO) in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung zur Ausführung kommunalrechtlicher Vorschriften (BayKommV) sowie die Geschäftsordnungen der vorgenannten Körperschaften für die Wahlperiode 2026-2032 bzgl. der Festlegung zur Art der Bekanntmachung
Satzungen und Verordnungen der Gemeinden Allmannshofen, Ehingen, Ellgau, Kühlenthal, Nordendorf, Westendorf sowie für die Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf selbst werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf (Schäfflerstr. 6, 86695 Nordendorf – Zimmer Nr. 1.5, 1. OG) niedergelegt werden und diese Niederlegung über die Internetadresse www.vg-nordendorf.de bekanntgegeben wird.
Soweit eine zusätzliche analoge Form der Bekanntmachung gesetzlich zwingend erforderlich ist, erfolgen Bekanntgaben der Niederlegung auch durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel/Gemeindetafel.
Rechtsgrundlagen:
Art. 17 Abs. 3 Satz 2 Bayerisches Digitalgesetz (BayDiG), Art. 26 Abs. 2 Gemeindeordnung (BayGO) in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung zur Ausführung kommunalrechtlicher Vorschriften (BayKommV) sowie die Geschäftsordnungen der vorgenannten Körperschaften für die Wahlperiode 2026-2032 bzgl. der Festlegung zur Art der Bekanntmachung
Satzungen und Verordnungen der Gemeinden Allmannshofen, Ehingen, Ellgau, Kühlenthal, Nordendorf, Westendorf sowie für die Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf selbst werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf (Schäfflerstr. 6, 86695 Nordendorf – Zimmer Nr. 1.5, 1. OG) niedergelegt werden und diese Niederlegung über die Internetadresse www.vg-nordendorf.de bekanntgegeben wird.
Soweit eine zusätzliche analoge Form der Bekanntmachung gesetzlich zwingend erforderlich ist, erfolgen Bekanntgaben der Niederlegung auch durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel/Gemeindetafel.
Rechtsgrundlagen:
Art. 17 Abs. 3 Satz 2 Bayerisches Digitalgesetz (BayDiG), Art. 26 Abs. 2 Gemeindeordnung (BayGO) in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung zur Ausführung kommunalrechtlicher Vorschriften (BayKommV) sowie die Geschäftsordnungen der vorgenannten Körperschaften für die Wahlperiode 2026-2032 bzgl. der Festlegung zur Art der Bekanntmachung
Satzungen und Verordnungen der Gemeinden Allmannshofen, Ehingen, Ellgau, Kühlenthal, Nordendorf, Westendorf sowie für die Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf selbst werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf (Schäfflerstr. 6, 86695 Nordendorf – Zimmer Nr. 1.5, 1. OG) niedergelegt werden und diese Niederlegung über die Internetadresse www.vg-nordendorf.de bekanntgegeben wird.
Soweit eine zusätzliche analoge Form der Bekanntmachung gesetzlich zwingend erforderlich ist, erfolgen Bekanntgaben der Niederlegung auch durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel/Gemeindetafel.
Rechtsgrundlagen:
Art. 17 Abs. 3 Satz 2 Bayerisches Digitalgesetz (BayDiG), Art. 26 Abs. 2 Gemeindeordnung (BayGO) in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung zur Ausführung kommunalrechtlicher Vorschriften (BayKommV) sowie die Geschäftsordnungen der vorgenannten Körperschaften für die Wahlperiode 2026-2032 bzgl. der Festlegung zur Art der Bekanntmachung
Satzungen und Verordnungen der Gemeinden Allmannshofen, Ehingen, Ellgau, Kühlenthal, Nordendorf, Westendorf sowie für die Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf selbst werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf (Schäfflerstr. 6, 86695 Nordendorf – Zimmer Nr. 1.5, 1. OG) niedergelegt werden und diese Niederlegung über die Internetadresse www.vg-nordendorf.de bekanntgegeben wird.
Soweit eine zusätzliche analoge Form der Bekanntmachung gesetzlich zwingend erforderlich ist, erfolgen Bekanntgaben der Niederlegung auch durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel/Gemeindetafel.
Rechtsgrundlagen:
Art. 17 Abs. 3 Satz 2 Bayerisches Digitalgesetz (BayDiG), Art. 26 Abs. 2 Gemeindeordnung (BayGO) in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung zur Ausführung kommunalrechtlicher Vorschriften (BayKommV) sowie die Geschäftsordnungen der vorgenannten Körperschaften für die Wahlperiode 2026-2032 bzgl. der Festlegung zur Art der Bekanntmachung
Satzungen und Verordnungen der Gemeinden Allmannshofen, Ehingen, Ellgau, Kühlenthal, Nordendorf, Westendorf sowie für die Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf selbst werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf (Schäfflerstr. 6, 86695 Nordendorf – Zimmer Nr. 1.5, 1. OG) niedergelegt werden und diese Niederlegung über die Internetadresse www.vg-nordendorf.de bekanntgegeben wird.
Soweit eine zusätzliche analoge Form der Bekanntmachung gesetzlich zwingend erforderlich ist, erfolgen Bekanntgaben der Niederlegung auch durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel/Gemeindetafel.
Rechtsgrundlagen:
Art. 17 Abs. 3 Satz 2 Bayerisches Digitalgesetz (BayDiG), Art. 26 Abs. 2 Gemeindeordnung (BayGO) in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung zur Ausführung kommunalrechtlicher Vorschriften (BayKommV) sowie die Geschäftsordnungen der vorgenannten Körperschaften für die Wahlperiode 2026-2032 bzgl. der Festlegung zur Art der Bekanntmachung