Der Wasserzweckverband muss als Versorgungseinrichtung kostendeckend arbeiten, was bedeutet: Das Geld, das der Zweckverband zum Unterhalt der Schmuttergruppe ausgibt, muss er auch einnehmen. Um kostendeckend zu arbeiten, werden einerseits Ausgaben berücksichtigt, die im vergangenen Berechnungszeitraum lagen, also 2021 bis 2024, und die im kommenden Berechnungszeitraum voraussichtlich anstehen werden, also zwischen 2025 bis 2027.
Beraten wurde in der WZV-Sitzung am 11. November darüber, ob an beiden Gebührenpositionen Anpassungen stattfinden sollen – also an der Grundgebühr und der Verbrauchsgebühr oder nur an der Verbrauchsgebühr.
Einstimmig entschieden hat sich das Gremium nun dafür, die Verbrauchsgebühren ab dem 1. Januar 2025 von 1,30 €/m³ auf 1,76 €/m³ anzuheben. Darüber hinaus wurde die Grundgebühr erhöht. Die Grundgebühr für einen normalen Hausanschluss mit bis 4 m³/h Dauerdurchfluss beläuft sich künftig auf 72 €/Jahr, bisher waren es 48 €/Jahr.
Weitere Details zu diesem Thema können Sie unter https://www.schmuttergruppe.de/2024/11/13/gebuehrenkalkulation/ nachlesen.