Für die Bundestagswahl am 23.02.2025 erhalten alle Wahlberechtigten bis spätestens 02.02.2025 die amtliche Wahlbenachrichtigung.
Aufgrund des vorgezogenen Wahltermins und der damit verbundenen kurzen Vorbereitungszeit sowie die Einhaltung gesetzlicher Fristen, stehen die notwendigen Wahlunterlagen voraussichtlich erst Anfang Februar 2025 zur Verfügung.
Dies bedeutet, dass die Ausgabe der Briefwahlunterlagen frühestens ab 07.02.2025 erfolgen kann, sofern bis dahin die Wahlunterlagen vorliegen.
Briefwahlunterlagen können wie folgt bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf beantragt werden:
- Digital über das Bürgerserviceportal unter folgendem Link: buergerserviceportal.de/bayern/vgnordendorf
oder den QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief scannen
- oder Antrag auf Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ausfüllen und bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf abgeben bzw. zusenden.
Die Briefwahlunterlagen werden anschließend umgehend an Sie versandt.
Bei Beantragung der Briefwahlunterlagen durch persönliche Vorsprache bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf beachten Sie bitte folgende Öffnungszeiten:
- Montag bis Freitag jew. von 8 bis 12 Uhr und zusätzl. Donnerstag von 15 bis 18 Uhr
- zusätzl. Dienstag, den 11.02.2025 und Montag, den 17.02.2025 von 14 bis 17 Uhr
sowie Freitag, den 21.02.2025 von 8 bis 15 Uhr
(Sonderöffnungszeiten nur für die Ausgabe der Briefwahlunterlagen)
Briefwahlunterlagen können regulär bis spätestens Freitag, den 21.02.2025, 15 Uhr beantragt werden.
Sofern glaubhaft versichert wird, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen oder verloren gegangen sind, können diese noch bis spätestens Samstag, den 22.02.2025, 12 Uhr ausgestellt werden
sowie bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis spätestens Sonntag, den 23.02.2025, 15 Uhr.
Bei Postversand:
Falls Sie den Antrag auf Briefwahl bzw. die ausgefüllten Briefwahlunterlagen auf den Postweg versenden, planen Sie hierfür -bei dem ohnehin sehr kurzen Zeitraum- ausreichend Zeit ein.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (roter Wahlbrief) müssen bis spätestens
Sonntag, den 23.02.2025, 18 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf oder Ihrer Gemeinde (Briefkasten) eingegangen sein. Später eingegangene Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden!
Natürlich können Sie Ihre Stimme auch am Wahlsonntag, den 23.02.2025 im Wahllokal Ihrer Wohnsitzgemeinde von 8 bis 18 Uhr abgeben.
Folgende Wahllokale stehen in den Gemeinden zur Verfügung:
Gemeinde |
Anschrift Wahllokal |
Allmannshofen |
Bürgerhaus Allmannshofen, Kirchstr. 20, 86695 Allmannshofen |
Ehingen |
Gemeindezentrum Ehingen, Haupstr. 54, 86678 Ehingen |
Ellgau |
Rathaus Ellgau, Hauptstr. 25, 86679 Ellgau |
Kühlenthal |
Dorfgemeinschaftshaus Kühlenthal, Am Anger 10, 86707 Kühlenthal |
Nordendorf 1 |
Bürgersaal Nordendorf, Schäfflerstr. 27, 86695 Nordendorf |
Nordendorf 2 |
Kindertagesstätte Schmutterzwerge Nordendorf, Schäfflerstr. 27, 86695 Nordendorf |
Nordendorf 3 |
Bürgerhaus Blankenburg, Bergstr. 30, 86695 Nordendorf OT Blankenburg |
Westendorf |
Pfarrheim Westendorf, Schulstr. 6, 86707 Westendorf |