Hinsichtlich der Aufstellung von gemeinsamen Wahlvorschlägen für die Bürgermeisterwahl in getrennten Aufstellungsversammlungen wird auf folgendes hingewiesen:
Sofern ein Bürgermeisterkandidat als gemeinsamer Wahlvorschlag von mehreren Parteien/Wählergruppen in getrennten Aufstellungsversammlungen aufgestellt werden soll, muss in jeder Aufstellungsversammlung ein Beschluss darüber gefasst werden, dass Einverständnis damit besteht, dass die sich bewerbende Person für folgende Parteien oder Wählergruppen als gemeinsamer Bewerber auftritt. Dies ist in der Niederschrift über die Aufstellungsversammlung unter Nr. 4 „Gemeinsamer Wahlvorschlag bei getrennten Aufstellungsversammlungen“ zu vermerken.
Sollte ein solcher Beschluss bei einer Partei/Wählergruppe nicht gefasst worden sein (z. B. weil ein anderer Wahlvorschlagsträger seine Bereitschaft zur Aufstellung eines gemeinsamen Bewerbers erst später erklärt hat), muss auf jeden Fall die Aufstellungsversammlung der jeweiligen Partei/Wählergruppe zu diesem Punkt nochmals einberufen werden. Der Beschluss in der Aufstellungsversammlung kann bis 19.01.2026 18:00 Uhr nachgeholt und der Gemeinde vorgelegt werden. Andernfalls wäre der gemeinsame Wahlvorschlag gescheitert.
Bei Fragen rund um die Kommunalwahl wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf, Frau Kreuzer (Tel.: 08273/9998-21 oder
E-Mail.:
Nordendorf, den 08.10.2025
