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Aktuelles

Informationen des Wasserzweckverbands zum Wassercent in Bayern

Mit der Einführung des Wassercent zum 1. Juli 2026 setzt der Freistaat Bayern auf eine nachhaltige Finanzierung des Gewässer- und Grundwasserschutzes. Die Höhe der Abgabe des Wasserversorgers an den Freistaat Bayern beträgt 10 Cent/m³ und fließt in Maßnahmen zum Schutz der bayerischen Wasserressourcen und sollen einen wichtigen Beitrag zum langfristigen Erhalt einer sicheren und qualitativ hochwertigen Trinkwasserversorgung leisten.

Für die Erhebung des Wassercent sind die Trinkwasserversorger gesetzlich verpflichtet, die Abgabe an den Freistaat Bayern abzuführen. Die Kosten werden vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe im Rahmen der Gebührenkalkulation nach den Vorgaben des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) berücksichtigt und entsprechend in die Wassergebühren eingerechnet. Es besteht Ihrerseits als Wasserabnehmer/in kein Handlungsbedarf. Insbesondere ist eine Zwischenablesung des Wasserzählers ist aufgrund der Einführung des Wassercent nicht erforderlich. Über Gebührenänderungen wird – wie bisher – über die bekannten Kanäle wie z. B. auf der Homepage des Wasserzweckverbands unter www.schmuttergruppe.de oder dem jährlich mitversandten Verbraucherinformationsblatt im Rahmen der Wasserablesung bzw. Abrechnung informiert.

Als private Entnehmer von Grundwasser (z. B. eigene Brunnen in der Landwirtschaft oder der Industrie) sind Sie ab 2.500 m³ im Jahr 2026 oder 5.000 m³ in den Folgejahren ggf. selbst verpflichtet, den Wassercent abzuführen.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.umweltpakt.bayern.de/management/aktuelles/3997/einfuehrung-wassercents-in-bayern-zaehlerstaende-zum-1-juli-2026

Kontakt:

Anschrift: Schäfflerstr. 6, 86695 Nordendorf
Telefonzentrale: 08273 9998-0
Telefax: 08273 9998-30
E-Mail: info@vg-nordendorf.de

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