Schöffen- und Jugendschöffenwahl
In diesem Jahr findet für die Amtszeit 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen/innen bzw. Jugendschöffen/innen statt. Schöffen/innen bzw. Jugendschöffen/innen sind ehrenamtliche Richter/innen am Amtsgericht bzw. Landgericht und wirken neben den Berufsrichter/innen gleichberechtigt an der Rechtsprechung mit.
Interessierte Bürger/innen der Gemeinde mit deutscher Staatsangehörigkeit, die am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind und bei Bewerbung als Jugendschöffe/in, erzieherisch befähigt sind und Erfahrung in der Jugenderziehung haben, reichen Ihre Bewerbung
bitte bis spätestens 20.02.2023 (Bewerbung als Jugendschöffe/in)
bzw. bis spätestens 03.04.2023 (Bewerbung als Schöffe/in)
bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf oder Ihrer Mitgliedsgemeinde ein.
Die Bewerbungsvordrucke finden Sie in den nachfolgenden pdf-Dateien.
Alternativ erhalten Sie den Vordruck bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf, Zimmernr. 0.6 (Erdgeschoss) oder bei Ihrer Mitgliedsgemeinde.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.schoeffenwahl2023.de oder unter Tel.Nr. 08273/9998-21.