Kontakt:
Telefonzentrale: 08273 9998-0
Telefax: 08273 9998-30
E-Mail: info@vg-nordendorf.de
Öffnungszeiten:
Donnerstag zusätzlich von 15.00 - 18.00 Uhr
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Montag - Mittwoch von 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr
BEKANNTMACHUNG Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft geschlossen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf schließt am Montag, 16.12.2024 bereits um 10:00 Uhr.
In der Zeit vom 24.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 ist die Geschäftsstelle geschlossen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Nordendorf, den 26.11.2024
Marco Schopper
Geschäftsleitung
Am Sonntag, den 23.02.2025 finden voraussichtlich die Bundestagswahlen statt.
Zur Auszählung der Briefwahl benötigt die Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf engagierte Bürger/innen, die am Wahlsonntag ab ca. 16 Uhr als Wahlhelfer/innen unterstützen können.
Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Hierfür erhalten alle Wahlhelfer/innen eine Entschädigung sowie eine unentgeltliche Verpflegung.
Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Am Wahlsonntag findet vor Beginn der Arbeiten eine kurze Einweisung durch die Briefwahlvorstände statt.
Für nähere Informationen bzw. wenn Sie Interesse haben, uns bei der verantwortungsvollen Aufgabe zu unterstützen, wenden Sie sich bitte an Frau Kreuzer.
Zum 01.01.2025 übernimmt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg (AWB) die Abfallgebührenveranlagung von den Gemeinden. Die Abfallgebühren mit Fälligkeit zur Quartalsmitte am 15.11.2024 werden noch an die Gemeinde geleistet.
Anfang Dezember 2024 erhalten alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer die neuen Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung ab 01.01.2025 direkt vom AWB.
Denken Sie bitte daran, dass ein bestehender Dauerauftrag an die Gemeinde zum Jahresende von Ihnen selbst gelöscht werden muss und zum neuen Jahr sämtliche Abfallgebühren direkt an den AWB zu leisten sind. Auch SEPA-Mandate müssen entsprechend angepasst werden.
SEPA-Mandate können ganz einfach online über das neue Bürgerportal des AWB eingegeben werden. Alternativ kann das dem Bescheid beiliegende Formblatt zum SEPA-Mandat ausgefüllt per Post an den AWB gesendet werden.
Die Zugangsdaten zu unserem neuen Online-Bürgerportal finden Sie auf dem Anschreiben, das Sie mit dem Gebührenbescheid erhalten. Über das Bürgerportal können neben der Erteilung der SEPA-Mandate u. a. Reklamationen gemeldet, Tonnen ab-, um- oder angemeldet, Gebührenbescheide eingesehen oder Sperrmüllabholungen beantragt werden. Eine Sperrmüllkarte gibt es ab 2025 nicht mehr.
Selbstverständlich hilft der Bürgerservice bei allen Anliegen rund um die Abfallwirtschaft im Landkreis Augsburg auch telefonisch unter 0821/3102-3211 weiter. Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Augsburg
Zur öffentlichen Verbandssitzung am 11. November hatten wir Referenten von einem Büro für Hydrogeologie sowie vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth geladen, die den bisherigen Weg der Suche nach einem passenden Standort für den erforderlichen neuen Trinkwasserbrunnen rekapitulierten. Dies geschah auf der Grundlage der drei vorliegenden Gutachten aus den Jahren 2019, 2021 und 2024.
Warum braucht es einen neuen Trinkwasserbrunnen:
Um so transparent wie möglich über den Sachstand informieren zu können, wurden die Ergebnisse aus insgesamt drei Untersuchungen vorgestellt. Die Ergebnisse in Kürze: Keiner der im Jahr 2019 untersuchten Standorte war geeignet. Als Favorit bezeichnet wurde – im Rahmen der Untersuchung im Jahr 2021 – ein Standort südwestlich von Ellgau. Möglich wäre auch ein Standort, der sich nordwestlich von Ellgau befindet. Die Untersuchung aus dem Jahr 2024 ergab, dass es theoretisch nördlich von Ellgau einen weiteren neuen potentiellen Brunnenstandort gäbe, welcher aber aus Sicht des Wasserwirtschaftsamtes nicht genehmigungsfähig ist.
Weitere Details zu diesem Thema können Sie unter https://www.schmuttergruppe.de/2024/11/13/sicherung-der-trinkwasserversorgung/ nachlesen.
Der Wasserzweckverband muss als Versorgungseinrichtung kostendeckend arbeiten, was bedeutet: Das Geld, das der Zweckverband zum Unterhalt der Schmuttergruppe ausgibt, muss er auch einnehmen. Um kostendeckend zu arbeiten, werden einerseits Ausgaben berücksichtigt, die im vergangenen Berechnungszeitraum lagen, also 2021 bis 2024, und die im kommenden Berechnungszeitraum voraussichtlich anstehen werden, also zwischen 2025 bis 2027.
Beraten wurde in der WZV-Sitzung am 11. November darüber, ob an beiden Gebührenpositionen Anpassungen stattfinden sollen – also an der Grundgebühr und der Verbrauchsgebühr oder nur an der Verbrauchsgebühr.
Einstimmig entschieden hat sich das Gremium nun dafür, die Verbrauchsgebühren ab dem 1. Januar 2025 von 1,30 €/m³ auf 1,76 €/m³ anzuheben. Darüber hinaus wurde die Grundgebühr erhöht. Die Grundgebühr für einen normalen Hausanschluss mit bis 4 m³/h Dauerdurchfluss beläuft sich künftig auf 72 €/Jahr, bisher waren es 48 €/Jahr.
Weitere Details zu diesem Thema können Sie unter https://www.schmuttergruppe.de/2024/11/13/gebuehrenkalkulation/ nachlesen.
Auszubildende/r zum Verwaltungsfachangestellten - Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf
Sachbearbeiter/in für die Hauptverwaltung - Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf
Erzieher/in (m/w/d) befristet als Mutterschutz-/Elternzeitvertretung - Kita Allmannshofen
Nähere Informationen erfahren Sie hier:
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