Kontakt:
Telefonzentrale: 08273 9998-0
Telefax: 08273 9998-30
E-Mail: info@vg-nordendorf.de
Öffnungszeiten:
Donnerstag zusätzlich von 15.00 - 18.00 Uhr
Telefonzeiten:
Montag - Mittwoch von 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr
Ab dem 01. Mai 2025 tritt eine neue Regelung für die Erstellung von Passbildern für Ausweisdokumente in Kraft: Fotos für Pässe und Personalausweise werden nur noch in digitaler Form akzeptiert. Damit soll die Fälschungssicherheit erhöht und das Antragsverfahren vereinfacht werden. Gedruckte Fotos werden bei der Beantragung von Ausweisdokumenten nicht mehr angenommen.
Wo kann ich mein digitales Passbild machen lassen?
Bei zertifizierten Fotografen oder Drogerien. Diese übermitteln das Bild über gesicherte elektronische Übermittlungswege direkt an das Bürgerserviceamt.
Digitale Lichtbilder, die von nicht zertifizierten Fotografen aufgenommen wurden (also auch private Bilddateien), dürfen von uns nicht akzeptiert werden.
In der Verwaltung: Wir werden zukünftig spezielle Fotoautomaten zur Verfügung stellen, in denen das Passbild direkt vor Ort aufgenommen werden kann. Ein genauer Termin hierfür steht derzeit noch nicht fest. Sobald wir diesen Service anbieten können, informieren wir Sie auf unserer Homepage. Bis dahin bitten wir Sie, sich rechtzeitig um ein digitales Lichtbild zu bemühen.
Bitte beachten Sie, dass ein persönliches Erscheinen bei uns zur Antragstellung dennoch zwingend erforderlich ist!
Vorteile:
Höhere Sicherheit: Die Gefahr von Manipulation oder Identitätsbetrug wird reduziert.
Einheitliche Qualität: Die Bilder erfüllen automatisch die biometrischen Anforderungen.
Zeitersparnis: Passbilder müssen nicht mehr separat beim Fotografen erstellt und mitgebracht werden.
Gebühren:
Bei Inanspruchnahme der Lichtbilderfassung vor Ort wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6 Euro pro Passfoto berechnet.
Hinweis:
Bürgerinnen und Bürger, die noch mit unlängst angefertigten Papierpassbildern einen Ausweis beantragen wollen, müssen zwingend bis spätestens 30. April 2025 den entsprechenden Antrag stellen.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
das Landratsamt Augsburg hat nun bereits die Internetpräsentation für die kommende Bundestagswahl online gestellt.
Demnach können unter folgendem Link die Wahlergebnisse, nach den ersten Ergebnismeldungen, eingesehen werden:
Alle Ergebnisse der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf:
https://wahl.landkreis-augsburg.de/bundestagswahl2025/ergebnisse_verbandsgemeinde_097725706.html
Alle Ergebnisse Augsburg-Land:
https://wahl.landkreis-augsburg.de/bundestagswahl2025
Über die Gebietsauswahl kann auch direkt die Ergebnisübersicht der jeweiligen Gemeinde aufgerufen werden.
In diesem Fall müssen Sie sofort tätig werden.
Innerhalb der Rechtsbehelfsfrist können Sie Einspruch beim Finanzamt bzw. Widerspruch bei der Gemeinde einlegen. Weitere Informationen - insbesondere innerhalb welcher Frist Sie einen Rechtsbehelf einlegen können und an welche Behörde Sie ihn adressieren müssen - entnehmen Sie bitte der in den jeweiligen Bescheiden enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung.
Aber auch, wenn die Frist für den Rechtsbehelf abgelaufen ist, müssen Sie Fehler beim Finanzamt bzw. der Kommune schriftlich anzeigen. Die Bescheide können dann ggf. noch für die Vergangenheit, auf alle Fälle aber für die Zukunft berichtigt werden.
Wird ein Fehler vor dem 1. Januar 2025 richtiggestellt, haben ursprünglich fehlerhafte Angaben im Ergebnis keine Auswirkung auf die Grundsteuer, die Sie bezahlen müssen.
Sind die Bescheide, die Sie erhalten haben, zwar ursprünglich nicht fehlerhaft aber mittlerweise überholt, weil sich an Ihrem Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft seit dem Erlass der Bescheide etwas geändert hat, müssen Sie dies anzeigen.
Bitte beachten Sie bei Ihrem Rechtsbehelf, dass je nach Bereich bzw. Bescheidinhalt entweder das Finanzamt oder die Kommune zuständig und damit Adressat des Einspruchs/Widerspruch sein kann. Wir empfehlen daher einen Einspruch/Widerspruch parallel an beide Behörden zu senden.
Einspruch beim Finanzamt:
- Falls Sie sich gegen die Berechnung der Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. des Grundsteuerwerts wenden möchten (weil Sie z.B. versehentlich zu viel Nutzfläche erklärt haben), legen Sie bitte Einspruch gegen den Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. des Grundsteuerwert ein.
- Falls Sie sich gegen die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags wenden möchten (weil Sie z.B. vergessen haben, eine Ermäßigung der Grundsteuermesszahl zu beantragen), legen Sie bitte Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid ein.
Falls Sie beim Finanzamt Einspruch einlegen wollen, nutzen Sie bitte möglichst www.elster.de.
Ein Einspruch beim Finanzamt kann mit folgendem Formular erfolgen: Formular Einspruch
Widerspruch bei der Kommune:
- Falls Sie sich gegen den Grundsteuerbescheid wenden möchten (weil z.B. ein falscher Hebesatz angewendet wurde), legen Sie bitte Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid ein.
Ein Widerspruch bei der Kommune kann an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: steueramt @vg-nordendorf.de
Für weitere Fragen können Sie sich an das Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf unter der Telefon-Nr. 08273/9998-17 wenden.