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Grundsteuer – Änderungen am Grundbesitz bis zum 30. April 2026 anzeigen

PRESSEMITTEILUNG
Grundsteuer – Änderungen am Grundbesitz bis zum 30. April 2026 anzeigen
Für eine korrekte Ermittlung der Grundsteuer sind aktuelle Angaben zu den jeweiligen Grundstücken notwendig.
Eigentümerinnen und Eigentümer sind daher gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt entsprechende Änderungen am Grundbesitz zu melden. Insbesondere sind Veränderungen am Gebäude, die zu einer höheren oder geringeren Wohn- oder Nutzfläche führen, anzuzeigen.
Die Grundsteueränderungsanzeige kann einfach und elektronisch über ELSTER (www.elster.de) oder in Papierform (Vordrucke verfügbar unter www.grundsteuer.bayern.de) beim Finanzamt eingereicht werden. Eine Registrierung für ELSTER ist unkompliziert und kostenlos möglich.

Augsburg, 16.04.2026

 

Kontakt:

Anschrift: Schäfflerstr. 6, 86695 Nordendorf
Telefonzentrale: 08273 9998-0
Telefax: 08273 9998-30
E-Mail: info@vg-nordendorf.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag von 08.00 -12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 15.00 - 18.00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Telefonzeiten:

Montag - Freitag von 08.00 -12.00 Uhr
Montag - Mittwoch von 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr