Kontakt:
Telefonzentrale: 08273 9998-0
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E-Mail: info@vg-nordendorf.de
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Donnerstag zusätzlich von 15.00 - 18.00 Uhr
Telefonzeiten:
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Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
das Landratsamt Augsburg hat nun bereits die Internetpräsentation für die kommende Bundestagswahl online gestellt.
Demnach können unter folgendem Link die Wahlergebnisse, nach den ersten Ergebnismeldungen, eingesehen werden:
Alle Ergebnisse der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf:
https://wahl.landkreis-augsburg.de/bundestagswahl2025/ergebnisse_verbandsgemeinde_097725706.html
Alle Ergebnisse Augsburg-Land:
https://wahl.landkreis-augsburg.de/bundestagswahl2025
Über die Gebietsauswahl kann auch direkt die Ergebnisübersicht der jeweiligen Gemeinde aufgerufen werden.
In der Verbandssitzung am 11. November 2024 hat der Wasserzweckverbands zur Versorgung der Schmuttergruppe (WZV) neue Beiträge und Gebühren verabschiedet. In der Verbandssitzung vom 10. Februar haben wir im Zuge der Haushaltsberatung notiert, in welche Projekte der WZV in diesem Jahr und in den Folgejahren Geld investieren möchte. Heuer wird in die Umbaumaßnahmen am Pumpwerk in Mertingen investiert. In Westendorf wird die Trinkwasserleitung in der Schulstraße erneuert; auch eine Spülbohrung wurde durchgeführt. Zudem steht die Sanierung der Hauptleitung von Nordendorf bis hinter die Schmutter für 695.000 Euro auf dem Plan. Was der WZV in den Folgejahren an Investitionen plant, können Sie unter https://www.schmuttergruppe.de/2025/02/13/aus-der-verbandssitzung-vom-10-februar-2025/ nachlesen.
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe (WZV) hat die folgende Information zum Wasserzählertausch unter https://www.schmuttergruppe.de/ veröffentlicht:
Im Jahr 2025 stehen im Versorgungsgebiet des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe (WZV) die Zähler mit dem Eichdatum 2019 zur Auswechslung an. Es handelt sich hierbei um etwa 900 Zähler, verteilt über das ganze Versorgungsgebiet.
Die Mitarbeiter, die sich unter https://www.schmuttergruppe.de/verband/team/ vorstellen und sich jederzeit mit einem WZV-Dienstausweis ausweisen können, kontaktieren Sie, wenn ein Zählertausch ansteht. Sollten Sie nicht erreichbar sein, erhalten Sie eine Karte mit Kontaktinformationen, um einen Wechseltermin zu vereinbaren.
Für die Bundestagswahl am 23.02.2025 erhalten alle Wahlberechtigten bis spätestens 02.02.2025 die amtliche Wahlbenachrichtigung.
Aufgrund des vorgezogenen Wahltermins und der damit verbundenen kurzen Vorbereitungszeit sowie die Einhaltung gesetzlicher Fristen, stehen die notwendigen Wahlunterlagen voraussichtlich erst Anfang Februar 2025 zur Verfügung.
Dies bedeutet, dass die Ausgabe der Briefwahlunterlagen frühestens ab 07.02.2025 erfolgen kann, sofern bis dahin die Wahlunterlagen vorliegen.
Briefwahlunterlagen können wie folgt bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf beantragt werden:
oder den QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief scannen
Die Briefwahlunterlagen werden anschließend umgehend an Sie versandt.
Bei Beantragung der Briefwahlunterlagen durch persönliche Vorsprache bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf beachten Sie bitte folgende Öffnungszeiten:
(Sonderöffnungszeiten nur für die Ausgabe der Briefwahlunterlagen)
Briefwahlunterlagen können regulär bis spätestens Freitag, den 21.02.2025, 15 Uhr beantragt werden.
Sofern glaubhaft versichert wird, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen oder verloren gegangen sind, können diese noch bis spätestens Samstag, den 22.02.2025, 12 Uhr ausgestellt werden
sowie bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis spätestens Sonntag, den 23.02.2025, 15 Uhr.
Bei Postversand:
Falls Sie den Antrag auf Briefwahl bzw. die ausgefüllten Briefwahlunterlagen auf den Postweg versenden, planen Sie hierfür -bei dem ohnehin sehr kurzen Zeitraum- ausreichend Zeit ein.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (roter Wahlbrief) müssen bis spätestens
Sonntag, den 23.02.2025, 18 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf oder Ihrer Gemeinde (Briefkasten) eingegangen sein. Später eingegangene Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden!
Natürlich können Sie Ihre Stimme auch am Wahlsonntag, den 23.02.2025 im Wahllokal Ihrer Wohnsitzgemeinde von 8 bis 18 Uhr abgeben.
Folgende Wahllokale stehen in den Gemeinden zur Verfügung:
Gemeinde |
Anschrift Wahllokal |
Allmannshofen |
Bürgerhaus Allmannshofen, Kirchstr. 20, 86695 Allmannshofen |
Ehingen |
Gemeindezentrum Ehingen, Haupstr. 54, 86678 Ehingen |
Ellgau |
Rathaus Ellgau, Hauptstr. 25, 86679 Ellgau |
Kühlenthal |
Dorfgemeinschaftshaus Kühlenthal, Am Anger 10, 86707 Kühlenthal |
Nordendorf 1 |
Bürgersaal Nordendorf, Schäfflerstr. 27, 86695 Nordendorf |
Nordendorf 2 |
Kindertagesstätte Schmutterzwerge Nordendorf, Schäfflerstr. 27, 86695 Nordendorf |
Nordendorf 3 |
Bürgerhaus Blankenburg, Bergstr. 30, 86695 Nordendorf OT Blankenburg |
Westendorf |
Pfarrheim Westendorf, Schulstr. 6, 86707 Westendorf |
In diesem Fall müssen Sie sofort tätig werden.
Innerhalb der Rechtsbehelfsfrist können Sie Einspruch beim Finanzamt bzw. Widerspruch bei der Gemeinde einlegen. Weitere Informationen - insbesondere innerhalb welcher Frist Sie einen Rechtsbehelf einlegen können und an welche Behörde Sie ihn adressieren müssen - entnehmen Sie bitte der in den jeweiligen Bescheiden enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung.
Aber auch, wenn die Frist für den Rechtsbehelf abgelaufen ist, müssen Sie Fehler beim Finanzamt bzw. der Kommune schriftlich anzeigen. Die Bescheide können dann ggf. noch für die Vergangenheit, auf alle Fälle aber für die Zukunft berichtigt werden.
Wird ein Fehler vor dem 1. Januar 2025 richtiggestellt, haben ursprünglich fehlerhafte Angaben im Ergebnis keine Auswirkung auf die Grundsteuer, die Sie bezahlen müssen.
Sind die Bescheide, die Sie erhalten haben, zwar ursprünglich nicht fehlerhaft aber mittlerweise überholt, weil sich an Ihrem Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft seit dem Erlass der Bescheide etwas geändert hat, müssen Sie dies anzeigen.
Bitte beachten Sie bei Ihrem Rechtsbehelf, dass je nach Bereich bzw. Bescheidinhalt entweder das Finanzamt oder die Kommune zuständig und damit Adressat des Einspruchs/Widerspruch sein kann. Wir empfehlen daher einen Einspruch/Widerspruch parallel an beide Behörden zu senden.
Einspruch beim Finanzamt:
- Falls Sie sich gegen die Berechnung der Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. des Grundsteuerwerts wenden möchten (weil Sie z.B. versehentlich zu viel Nutzfläche erklärt haben), legen Sie bitte Einspruch gegen den Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. des Grundsteuerwert ein.
- Falls Sie sich gegen die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags wenden möchten (weil Sie z.B. vergessen haben, eine Ermäßigung der Grundsteuermesszahl zu beantragen), legen Sie bitte Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid ein.
Falls Sie beim Finanzamt Einspruch einlegen wollen, nutzen Sie bitte möglichst www.elster.de.
Ein Einspruch beim Finanzamt kann mit folgendem Formular erfolgen: Formular Einspruch
Widerspruch bei der Kommune:
- Falls Sie sich gegen den Grundsteuerbescheid wenden möchten (weil z.B. ein falscher Hebesatz angewendet wurde), legen Sie bitte Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid ein.
Ein Widerspruch bei der Kommune kann an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: steueramt @vg-nordendorf.de
Für weitere Fragen können Sie sich an das Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf unter der Telefon-Nr. 08273/9998-17 wenden.